Die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich sehen eine Beschichtung bei Fahrzeugen nur ab der B-Säule vor, d.h. die hinteren Seitenscheiben sowie die Heckscheibe, wobei ein zweiter Außenspiegel vorgeschrieben ist.
Eine Beschichtung der vorderen Seitenscheiben ist nur mit dem LLumar Safety Film auf Klarglas gestattet.
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