Die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich sehen eine Beschichtung bei Fahrzeugen
nur ab der B-Säule vor, d.h. die hinteren Seitenscheiben sowie die Heckscheibe, wobei
ein zweiter Außenspiegel vorgeschrieben ist.
Eine Beschichtung der vorderen Seitenscheiben ist nur mit dem LLumar Safety Film auf
Klarglas gestattet.
Für den Erhalt einer österreichischen Typengenehmigung für Autoglas Tönungsfolien ist
deren Lichttransmission von mind. 20% erforderlich.
Eine Typengenehmigung von Tönungsfolien mit weniger als 20% Lichttransmission erfolgt
ausschließlich bei Einsatz eines Weitwinkelspiegels Klasse IV an der rechten Fahrzeugseite,
wobei ein Nachweis über die Eignung des vorhandenen Spiegels als Klasse VI Weitwinkel-
spiegels zusätzlich zum Typengenehmigungsbescheid mitzuführen und bei Kontrollen auf
Verlangen auszuhändigen ist.