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Gesetzliche Bestimmungen für Österreich

Die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich sehen eine Beschichtung bei Fahrzeugen

nur ab der B-Säule vor, d.h. die hinteren Seitenscheiben sowie die Heckscheibe, wobei

ein zweiter Außenspiegel vorgeschrieben ist.

Eine Beschichtung der vorderen Seitenscheiben ist nur mit dem LLumar Safety Film auf

Klarglas gestattet.

Wichtige Informationen

Für den Erhalt einer österreichischen Typengenehmigung für Autoglas Tönungsfolien ist

deren Lichttransmission von mind. 20% erforderlich.

Eine Typengenehmigung von Tönungsfolien mit weniger als 20% Lichttransmission erfolgt

ausschließlich bei Einsatz eines Weitwinkelspiegels Klasse IV an der rechten Fahrzeugseite,

wobei ein Nachweis über die Eignung des vorhandenen Spiegels als Klasse VI Weitwinkel-

spiegels zusätzlich zum Typengenehmigungsbescheid mitzuführen und bei Kontrollen auf

Verlangen auszuhändigen ist.





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